All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) des Kin­der­yo­ga­ver­ban­des Schweiz

Gel­tungs­be­reich

Diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen zwi­schen dem
Kin­der­yo­ga­ver­band Schweiz und den Ver­trags­part­nern, ins­be­son­dere
Teil­neh­mern an Kur­sen, Work­shops, Aus­bil­dun­gen und Ver­an­stal­tun­gen.
Mass­geb­lich ist die zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses gül­tige Fas­sung.
Die Ange­bote, Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen erfol­gen aus­schliess­lich auf
Grund­lage die­ser AGB. Abwei­chende Bedin­gun­gen des Ver­trags­part­ners
wer­den nicht aner­kannt.

Anmel­dung und Ver­trags­ab­schluss

Das Ange­bot auf der Web­site oder in ande­ren Wer­be­ma­te­ria­lien des
Ver­an­stal­ters stellt kein bin­den­des Ange­bot dar, son­dern ledig­lich eine
unver­bind­li­che Auf­for­de­rung zur Buchung.
Die Anmel­dung zu Kur­sen, Work­shops oder Ver­an­stal­tun­gen erfolgt online
und ist ein ver­bind­li­ches Ange­bot auf Ver­trags­ab­schluss. Der
Ver­trags­ab­schluss kommt mit Erhalt einer schrift­li­chen Bestä­ti­gung (z. B.
per E‑Mail) zustande.

Leis­tun­gen und Pro­gramm­än­de­run­gen

Der Ver­an­stal­ter beschreibt die ange­bo­te­nen Kurse, Work­shops und
Aus­bil­dun­gen auf sei­ner Web­seite oder in ande­ren
Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln. Ände­run­gen in Pro­gramm, Kurs­in­hal­ten oder bei
den Referenten/Kursleitern auf­grund höhe­rer Gewalt, Krank­heit oder
ande­ren nicht vor­her­seh­ba­ren Umstän­den blei­ben vor­be­hal­ten. Diese
Ände­run­gen berech­ti­gen nicht zur Rück­erstat­tung der Teil­nah­me­ge­büh­ren.

Die An- und Abreise sowie ggf. Über­nach­tung sind vom Teil­neh­mer
eigen­ver­ant­wort­lich zu orga­ni­sie­ren.

Foto- und Video­auf­nah­men

Der Ver­an­stal­ter kann wäh­rend der Ver­an­stal­tun­gen Foto- und
Video­auf­nah­men zu Doku­men­ta­ti­ons- und Wer­be­zwe­cken machen. Mit der
Anmel­dung erklärt sich der Teil­neh­mer (bzw. der Erzie­hungs­be­rech­tigte
bei min­der­jäh­ri­gen Teil­neh­mern) damit ein­ver­stan­den, dass Bild- und
Video­auf­nah­men ver­öf­fent­licht wer­den dür­fen. Sollte dies nicht gewünscht
sein, ist der Ver­an­stal­ter vor Beginn der Ver­an­stal­tung schrift­lich zu
infor­mie­ren.

Stor­nie­rung und Umbu­chung

Eine Stor­nie­rung der Anmel­dung ist grund­sätz­lich nicht mög­lich. Die
Benen­nung eines Ersatz­teil­neh­mers ist jeder­zeit mög­lich.

Absage durch den Ver­an­stal­ter

Der Ver­an­stal­ter behält sich das Recht vor, Ver­an­stal­tun­gen bei zu gerin­ger
Teil­neh­mer­zahl oder aus unvor­her­seh­ba­ren Grün­den abzu­sa­gen. Bereits
bezahlte Gebüh­ren wer­den in die­sem Fall zurück­er­stat­tet. Wei­ter­ge­hende
Ansprü­che, ins­be­son­dere auf Erstat­tung von Rei­se­kos­ten, sind
aus­ge­schlos­sen.

Haf­tung

Die Teil­nahme an den Ver­an­stal­tun­gen erfolgt auf eigene Ver­ant­wor­tung.
Der Ver­an­stal­ter über­nimmt keine Haf­tung für Per­so­nen- oder
Sach­schä­den.
Eltern oder Erzie­hungs­be­rech­tigte tra­gen die volle Ver­ant­wor­tung für ihr
Kind wäh­rend der Teil­nahme an Ver­an­stal­tun­gen.
Gesund­heits­be­schrän­kun­gen sind vor Beginn der Ver­an­stal­tung dem
Kurs­lei­ter mit­zu­tei­len.
Die ange­bo­te­nen Yoga- und Coa­ching-Ein­hei­ten erset­zen keine ärzt­li­che
oder the­ra­peu­ti­sche Behand­lung.
Bei Bedarf kann wäh­rend der Yoga­stun­den eine ver­bale oder tak­tile
Hil­fe­stel­lung erfol­gen. Falls dies nicht gewünscht ist, kann dies jeder­zeit
mit­ge­teilt wer­den.

Der Ver­an­stal­ter haf­tet nicht für höhere Gewalt, Streiks, behörd­li­che
Mass­nah­men oder sons­tige nicht abwend­bare Ereig­nisse. Eine Haf­tung für
ent­gan­gene Kurs- oder Ver­an­stal­tungs­teil­nah­men ist aus­ge­schlos­sen. Es
wird emp­foh­len, eine ent­spre­chende Ver­si­che­rung abzu­schlies­sen.

Gerichts­stand Zürich